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Illegales Streaming und Downloading

Welche rechtlichen Auswirkungen gibt es?

Hinweis: Das illegale Downloaden, Streamen und Uploaden von urheberrechtlich geschützten Werken ist verboten und kann mit hohen Strafen geahndet werden. Die hier aufgelisteten Methoden dienen lediglich zu Informationszwecken!

Streaming

Seit neuestem ist auch das Streamen von offensichtlich illegalen Plattformen wie kinox.to, movie4k.to, kkiste.to,… strafbar, dies entschied der Europäische Gerichtshof im April 2017.

In der Praxis haben Anwender jedoch nicht allzu viel zu befürchten, denn die Beschaffung der IP Adressen der Nutzer erfolgt über die jeweiligen Streaminganbieter wie streamcloud.me, shared.sx,… Dadurch erweist sich eine Strafverfolgung als schwierig. Da die Streaminganbieter meist im Ausland sitzen, anonym operieren und selten Nutzerdaten speichern, würden maximal bei einer Razia Daten gesichert werden, doch der Aufwand der Rechtskanzleien würde sich nicht auszahlen. Komplett ausgeschlossen ist es aber nicht, deswegen kann die Nutzung eines VPNs in Erwägung gezogen werden.

 

Downloaden

BitTorrent
Eine der bekanntesten Arten illegal Medien herunterzuladen und auch die so gut wie einzige Abmahnquelle in Deutschland. Dennoch sind nicht alle angebotenen BitTorrent Inhalte illegal. BitTorrent funktioniert mithilfe des Peer to Peer Systems, wer eine Datei downloaded, seeded automatisch (lädt den Inhalt wieder hoch). Das hat den Vorteil, das keine großen Serverfarmen benötigt werden. Auf Websites wie thepiratebay.org werden die Torrents und Magnet Links angeboten, womit sich unter Nutzer dann Peer-to-Peer Netzwerke bilden. Die Downloadgeschwindigkeit hängt jedoch von der Upload Geschwindigkeit und Anzahl der Nutzer im jeweiligen Netzwerk ab.

Dennoch sollte BitTorrent niemals ohne spezielle Maßnahmen genutzt werden, da die Abmahngefahr sehr hoch ist, denn jeder kann sich in das Peer-to-Peer Netz einklinken und somit die IP Adresse auslesen. Dazu kommt, dass man im Gegensatz zum reinem Download von Dateien auch des Uploads belangt wird, was erheblich teurer wird.

 

Möglichkeiten um das zu umgehen sind:

  • Ein guter VPN, der keine Nutzerdaten speichert und herausgibt. Ein Virtual Private Network bietet die Möglichkeit über einen verschlüsselten „Tunnel“ zu einem Server des Betreibers auf das Internet zuzugreifen. Das hat zur Folge, dass nur die IP Adresse des Betreibers zu sehen ist, womit verhindert wird einem über den ISP (Internet Service Provider) wie der Telekom nach Hause zurückzuverfolgen. Je nach Anbieter, kann die Geschwindigkeit eingeschränkt sein. Der monatliche Preis liegt meist um die 5 bis 10€ je nach Anbieter und gewählten Paket.
  • Eine Seedbox, die Torrent Files auf einen Server des Anbieters downloaded und seeded. Von diesem Server kann dann der Nutzer die Dateien downloaden oder sogar streamen. Man fügt die gewünschten Links nur in das Webinterface ein und der Server kümmert sich um den Rest. Preise verhalten sich wie beim VPN und variieren je nach Serverkapazität und Zusatzfunktionen.
  • Private Trackers sind geschlossene Gruppen in die man nur über eine Einladung oder Kontakte reinkommt. Damit soll die Möglichkeit, dass sich Dritte einklinken, vermieden werden.

Eine besondere Nutzung von Torrents stellen Services wie Popcorn Time dar. Der Service wirkt wie ein Streaming Client, vergleichbar mit kinox.to und Konsorten, doch im Hintergrund downloaded und seeded man wie bei ganz normalen Torrents, hier gilt wenn man diesen Service nutzen möchte, unbedingt einen VPN verwenden.

 
 

One Click Hoster (OCH)

Zu den bekanntesten OCHs zählen uploaded.to und share-online.biz, dennoch gibt es unzählige weitere. Links zu den Dateien findet man in Foren (Boards) wie boerse.bz, boerse.sx, mygully.com,… Im Gegensatz zu Torrents downloaded man hier nur, d.h. es werden große Serverkapazitäten von dem Anbietern gehostet. Das hat zur Folge, dass man ohne Premium Mitgliedschaften Zeitlimits (z.B. max. Eine Datei pro Stunde), sehr langsame Downloadgeschwindigkeiten und nervige Captchas eingeben muss.

Die Strafverfolgung ist wie beim Streaming als unrealistisch einzuschätzen aus den gleichen Gründen, auch hier kann man ein VPN nutzen um sicher zu gehen. Premiumaccounts kosten je nach Hoster und Zeitspanne ca. 10€/Monat. Man kann aber deutlich sparen, wenn man mit weniger Gigabytes pro Monat auskommt und sich nicht auf einen Hoster festlegen will, da nicht alle Dateien bei allen Hostern zu finden sind. Dafür gibt es Multihoster wie alldebrid und premiumize, bei denen es teilweise auch gute Zusatzfunktionen gibt wie eine Seedbox oder einen Usenetzugang gibt.

 
 

Usenet

Das Usenet wird für die wenigsten ein Name sein, das Usenet gibt es seit den 1980er und kann als Vorläufer des Internets gesehen werden. Nzbs sind Dateien, in denen der Pfad zu einer Datei im Usenet angegeben wird. Diese können wie bei den OCHs in Boards gefunden werden. Es gibt aber auch Indexer wie bei Torrents mit denen sich automatisierte Downloads realisieren lassen.

Es gibt auch im Usenet unzählige Anbieter, diese unterscheiden sich in der Retention Zeit, in den maximalen simultanen Verbindungen und der Downloadgeschwindigkeit. Im Usenet ist üblicher als bei OCHs, dass es Block Accounts gibt, diese haben ein vordefiniertes Datenvolumen von z.B. einem halben Terabyte. Dieses kann man sich dann einteilen statt monatlich zu bezahlen.

Da die Usenet Server sich untereinander updaten und den neusten Content spiegeln, gibt es eine Retention Zeit. Die normalerweise ca. 2000 Tagen beträgt. So alt darf dann max. die Datei sein, die man runterladen möchte, da sie sonst gelöscht wird, um Platz für neue Dateien zu machen. Der Einstieg in das Usenet ist anfangs sehr verwirrend und deutlich komplexer als Alternativen.

Einen Usenet Account bei den Providern gibt je nach Wünschen schon unter 10€ oder auch kostenlos, wenn man mit ähnlichen Einschränkungen wie bei den OCHs leben kann. Teilweise fallen aber zusätzliche Kosten für einen Indexer an.

Die Verbindung zum Usenet Anbieter erfolgt über eine verschlüsselte SSL Verbindung, damit ist die Strafverfolgung noch schwieriger. Hier wäre absolut kein Aufwand/Kosten Verhältnis ersichtlich für Kanzleien. Dennoch kann auch hier die zusätzliche Nutzung eines VPNs nicht Schaden.

 
 

DMCA Takedowns

Doch große Musik und Filmstudios schauen natürlich nicht hilflos zu. Es werden täglich unzählige Digital Millennium Copyright Act Takedowns durchgeführt. Urheberrechtsinhaber beauftragen spezielle Firmen ihre illegal verbreiteten Inhalte bei den Providern löschen zu lassen. Diese müssen dieser Aufforderung auch sofort nachkommen. So kann es passieren, dass schon wenige Minuten nach dem neuesten Uploads eines aktuellen Kinofilms, der Inhalt wieder verschwunden ist. Das betrifft alle Plattformen gleichermaßen, wobei gerade in Deutschland die Firmen Probleme haben dran zu bleiben. Bei den OCHs muss man sich in Foren registrieren, um auf die Links zuzugreifen und diese sind meist mit Passwörtern gesichert. Im Usenet gilt das gleiche, zudem sind deutsche Nzb Dateien meist mit einen aussagelosen Dateinamen versehen und Passwort gesichert. Bei BitTorrent werden die Dateien durch das Peer-to-Peer System ständig wieder hochgeladen.

 
 

Bei allen Methoden sollte beachtet werden, dass mit anonymen Zahlungsarten wie der Kryptowährung bitcoin oder ähnlichen gezahlt wird, um eine Rückverfolgung aufgrund der Zahlungsart zu vermeiden und Missbrauch der Zahlungsdaten durch die Provider vorzubeugen.

Wenn man doch erwischt wird, drohen einem eine Strafe von ca. 160€ pro Film, was sich in ca. 10€ für den Film und der Rest für die Abmahnkosten der Anwälte aufteilt (bei einem Download). Bei einem Upload kann die Abmahnhöhe aber bis 1000€ pro Film betragen.

Zudem gilt:

Bei einem Familienanschluss kann sich der Anschlussinhaber deshalb damit verteidigen, dass mehrere Personen über den Anschluss zur Tatzeit ins Netz hätten gehen können. Kennen Sie den Täter nicht, haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich nicht.

http://www.finanztip.de/abmahnung-filesharing/

 

Zurzeit sind keine Abmahnungen gegen Downloader von Usenet, OCHs und Nutzer von reinem Streaming bekannt. Diese richten sich immer an Uploader, wie zum Beispiel in der Hausdurchsuchungswelle 2014 von 121 Nutzern der boerse.bz. Hausdurchsuchungen werden heute aber auch nur noch in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt. Wer dennoch für den Fall vorbereitet sein möchte, sollte alle Datenträger verschlüsseln.

 
 

Um rechtlich auf dem neuesten Stand zu bleiben, kann ich dieses Video, sowie den Kanal von der Kanzlei WBS generell empfehlen:

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